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  Slowakei

Neue Steuergesetze ab Herbst 2007
 

BRATISLAVA (Dow Jones) Ab 1. Januar 2008 gibt es in der Slowakei die Möglichkeit, die Änderung der Buchungsperiode vom Kalenderjahr auf ein Wirtschaftsjahr schon ab der Gründung der Gesellschaft zu nützen. Bereits ab 1. September 2007 müssen sich natürliche Personen innerhalb von 30 Tagen ab dem Beginn einer Immobilienvermittlung beim Finanzamt registrieren, informiert das Internet-Portal „slc-europe“. Die neue Regelung gelte auch für ausländische Personen, die in der Slowakei eine Immobilie vermieten. Nachträgliche Steuererklärungen, die die Steuerpflicht reduzieren, können bis spätestens vier Jahren ab dem Jahr der entstehenden Steuerpflicht eingereicht werden, heißt es weiter. Falls der Steuer-pflichtige mehr als zwölf Monate mit seinen Steuerzahlungen in Verzug sei und diese Steuer-pflicht mehr als 1 Mio SKK betrage, müsse das Finanzamt Konkursanmeldung bei Gericht vorlegen. Online-Kontakt: www.slc-europe.com


   
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