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BRATISLAVA
(Dow Jones) Ab 1. Januar 2008 gibt es in der Slowakei
die Möglichkeit, die Änderung der Buchungsperiode
vom Kalenderjahr auf ein Wirtschaftsjahr schon
ab der Gründung der Gesellschaft zu nützen.
Bereits ab 1. September 2007 müssen sich
natürliche Personen innerhalb von 30 Tagen
ab dem Beginn einer Immobilienvermittlung beim
Finanzamt registrieren, informiert das Internet-Portal
„slc-europe“. Die neue Regelung gelte
auch für ausländische Personen, die
in der Slowakei eine Immobilie vermieten. Nachträgliche
Steuererklärungen, die die Steuerpflicht
reduzieren, können bis spätestens vier
Jahren ab dem Jahr der entstehenden Steuerpflicht
eingereicht werden, heißt es weiter. Falls
der Steuer-pflichtige mehr als zwölf Monate
mit seinen Steuerzahlungen in Verzug sei und diese
Steuer-pflicht mehr als 1 Mio SKK betrage, müsse
das Finanzamt Konkursanmeldung bei Gericht vorlegen.
Online-Kontakt: www.slc-europe.com
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