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WARSCHAU (ost)
In Polen wird am 1. Januar 2010 der gesetzliche Mindestlohn, gerechnet als Monatsverdienst in einer Vollzeitbeschäftigung, um 3,2% von derzeit 1276 PLN auf 1317 PLN steigen. Wie die Tageszeitung „Rzeczpospolita“ unter Berufung auf Angaben von Regierungsstellen berichtet, wird der Mindestlohn ab Januar 2010 demnach 42% des landesweiten Durchschnittseinkom-mens betragen. Die Steigerung um 3,2% sei von der so genannten Dreiseiten-Kommission, bestehend aus Regierungs-, Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, vereinbart worden und entspreche den Vorstellungen der Regierung, heisst es. Zusammen mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes würden auch andere Leistungen angepasst, so etwa das Mindestein-kommen für Berufseinsteiger, das stets 80% des Mindestlohns betrage und daher auf 1053 PLN angehoben werde. Auch die allgemein geltenden Nachtzuschläge sowie Abfindungszahlungen, die ebenfalls an den Mindestlohn gekoppelt seien, würden entsprechend erhöht, so die Zeitung. 23.12.2009
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